Aktuelles Weltgeschehen

Ein maximal zensurfreies Gesprächsangebot im Rahmen oadischer Entwicklungszusammenarbeit: Zufriedenwerden, Yoga, Xenographie, Wissenschaft(skritik), Verstehenlernen, Umweltschutz, Träume, Spiritualität, Religion, Quantenwelt, Permakultur, Oadischsein, Nachrichten, Minimalismus, Liebeleben, Konsumsekte, Jesus, Inspiration, Heimat, Gott, Freidenker, Esoterik, Denken, Christenheit, Buddhismus, Aussteigen ~ (Gastzugang unter Name & Passwort = Anonym)
Marsianer
Beiträge: 3630
Registriert: Sa 3. Okt 2015, 11:42

Re: Aktuelles Weltgeschehen

Beitragvon Marsianer » Di 18. Jul 2023, 05:36

Vorboten künftiger Konflikte: Auf dem Weg in den 3. Weltkrieg? - Wolfgang Effenberger
https://nuoflix.de/vorboten-kuenftiger-konflikte-auf-dem-weg-in-den-3-weltkrieg--wolfgang-effenberger

40:00 Churchill (familienärtig u.a. von Geburt an mit Familie Vanderbildt verflochten: "Sein Cousin Winston Churchill" https://de.wikipedia.org/wiki/Charles_Spencer-Churchill,_9._Duke_of_Marlborough und https://de.wikipedia.org/wiki/Vanderbilt ) habe Mitte 1945 eigentlich vorgehabt die Sowjetunion anzugreifen. Das sei aufgegeben worden, da Stalin davon vorher erfahren gehabt habe. Danach 1957 geplant "Dropshot" mit breiteren Atombombenangriffen auf die wichtigsten sowjetischen Städte. Kubakrise sei der nächste Versuch gewesen den gewünschten Krieg mit der Sowjetunion anzuzetteln, aber Kennedy machte nicht mit. Reagans Idee des Pershing-Enthauptungsschlages sei Gorbatschows Handeln und der Zerfall der Sowjetunion zuvorgekommen. Danach Bemühungen Rußland zu zerschlagen bis zum heutigen kriegerischen Entwicklungsstand.

57:00 In NATO-Strategie MC 400/2 1999 sei offiziell festgeschrieben worden: "dauerhafte Kriseninterventionskontrolle auch ohne UN-Mandat" (heute auch "völkerrechtswidrige Angriffskriege") (1:02h) Der Kosovo-Krieg sei eine Zeitenwende gewesen, da die USA den Boden der UN-Charta verlassen hätten.

Marsianer
Beiträge: 3630
Registriert: Sa 3. Okt 2015, 11:42

Re: Aktuelles Weltgeschehen

Beitragvon Marsianer » Mi 19. Jul 2023, 15:50

Schon im Eingang hat das Bundesverfassungsgericht eine merkwürdige Entscheidung getroffen. Zur Wahl in Berlin sind mindestens neun Wahlprüfungsbeschwerden eingegangen – eine davon von Tichys-Einblick-Lesern angestrengt, die von TE und seinen Lesern sowie der Atlas-Initiative darin unterstützt wurden. In solchen Fällen ist es gängige Praxis des Gerichts, nicht jede Klage einzeln zu verhandeln, sondern anhand einer Auswahl von exemplarischen Beschwerden alle abzuarbeiten. Doch das Gericht hat in diesem Fall entschieden, nur eine Beschwerde anzuhören: die sehr begrenzte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Die will nur in einer sehr begrenzten Anzahl, etwa in der Hälfte der Fälle, die Wahl wiederholen lassen – keinesfalls ins allen Wahlkreisen, wie es bei der bereits geschehenen Wahlwiederholung zum Abgeordnetenhaus geschehen ist. Bekanntlich hat diese Wahl dazu geführt, dass Berlin einen neuen Senat und regierenden Bürgermeister erhalten hat. Warum gilt für die wichtiger Bundestagswahl nicht, was bei der Lokal-Wahl gegolten hat?

[...]

In der Verhandlung am Dienstag war vor allem ein Wort wichtig: „Bestandsschutz“. Damit meinten die Vertreter des Bundestags, also der Ampel, dass ein rechtmäßig gewähltes Parlament nun einmal gewählt ist und deswegen unantastbar ist – und deswegen müsse die Wahl nur so begrenzt wie möglich wiederholt werden. Es ist eine feige, pragmatische Entscheidung der Bundestagsmehrheit, aber auch der CDU: Man versucht, die Wahlwiederholung in allen Wahlkreisen zu verhindern. Denn ändern soll sich bitte nichts an den Wahlergebnissen, deswegen versucht man sich mit einem verwegenen Kompromiss. Die Union fordert, entgegen der Ampel, dass ausschließlich die Zweitstimme wiederholt werden soll. Die Erststimme soll bitte unangetastet bleiben.

„Ein absurdes Theater“, nennt das der Jurist Ulrich Vosgerau, der auch die Beschwerde der TE-Leser vor Gericht vertritt. Ein paar Listen-Abgeordnete würden dann vielleicht neu geordnet, aber die Partei DIE LINKE wäre weiterhin sicher im Bundestag vertreten. Denn es besteht die Gefahr, dass bei einer kompletten Neuwahl der Erststimmen DIE LINKE eines ihrer drei Direktmandate verliert. Und damit den Fraktionsstatus und sämtliche 36 Listen-Abgeordnete: Bekanntlich hat DIE LINKE die 5-Prozent-Hürde nicht geschafft und zog in Fraktionsstärke nur ein, weil sie 3 Direktmandate errungen hat – zwei davon in Berlin. Wird nur die Wahl mit der Zweitstimme wiederholt, bleibt alles, wie es ist, nur ein paar Hinterbänkler haben vielleicht eine andere Farbe.

Wahlfälschung wird künftig erleichtert

Es zeigt sich: Keine der Parteien übernimmt Verantwortungsbewusstsein für die Demokratie als Ganzes. Für Parteitaktik wird das Vertrauen der Bürger geopfert. „Eine Krähe hackt der anderen keine Auge aus“, sagt der Volksmund oder in diesem Fall: Mandatsinhaber vertreten die Interessen von Mandatsinhabern, nicht die der Wähler. Sicher, die Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht am Ende treffen wird, wird legalistisch irgendwie sauber sein; wozu hat man Juristen, die solche Paragraphen zurechtbiegen. Auch sind die Argumente der Ampel wie der Union rechtlich alle korrekt, selbstverständlich sind alle Krähen schwarz.

Die Ampel hat recht, wenn sie anführt, dass bei der Berlinwahl nur 14,8 Prozent der Wahlbezirke „erwiesene“ Fehler im Sinne des Bundestags ausweisen. Das liegt allerdings daran, dass die Wahlprotokolle ihren Zweck des Protokollierens kaum erfüllen – denn nur wenige weisen auf Wahlfehler hin. Dafür sind auf manchen von ihnen zum Beispiel mittelhochdeutsche Gedichte vermerkt, statt ordentliche Protokolle des Wahlgeschehens, wie Richter Peter Müller während der Verhandlung anmerkt. Dieser Logik zufolge wäre es besser, wenn Wahlprotokolle niemals ausgefüllt werden, dann können sie nämlich keine Hinweise auf Wahlfehler liefern – und nach der Logik der Ampel ist dann alles mit rechten Dingen zugegangen, ist die Schlussfolgerung. Eine logische Konsequenz, die nicht der Autor dieser Zeilen, sondern der Richter Müller formuliert hat.

Damit wird ein bemerkenswerter Anreiz geliefert: falsch auszählen, die Protokelle mit Kritzeleien statt nachprüfbarer Zahlen füllen – und die Wahl kann nicht mehr überprüft werden. So werden Wahlfälschungen überprüfungssicher und das Misstrauen der Wähler steigt berechtigterweise. So zerstört man das Vertrauen der Wähler mit einem Urteil des höchsten Gerichts bei zugekniffenen Augen der Mehrheit des Deutschen Bundestags, die sich so künftig Konkurrenten leichter vom Hals halten kann.

Dabei sind die Mängel des Wahlvorgangs eklatant: Wahllokale, die weit über die zulässige Zeit geöffnet waren; Wähler, die Stunden anstehen mussten und dann nach Hause geschickt wurden; vertauschte Wahllisten; Parteilisten, die im jeweiligen Bezirk gar nicht zur Wahl standen, und zuletzt ein Innensenator mit dem Rotstift: Wie schief muss eine Wahl sein, dass sie „erwiesene“ Fehler aufweist? Wie viel Manipulation ist erlaubt, bis eine Kontrolle erfolgt? Vor dem Gericht wurde gestritten, welche Fehler nur bei der Landeswahl und welche bei der Bundestagswahl passiert seien – angeblich wurden Stimmzettel für die Landeswahlen Berlins fotokopiert, die für die Bundestagswahl aber nicht. Angeblich wurde die Wahl für das Land unterbrochen, aber nicht für die Bundestagswahl. Angeblich, laut den Protokollen.

TE prüft genauer als die Monsterbehörde des Bundestags

Überhaupt hat der Wahlprüfungsausschuss wenig geprüft. Aus der Befragung durch das hohe Gericht geht hervor: Der Wahlprüfungsausschuss hat keine aktive Aufklärung der Vorkommnisse in Berlin betrieben. Man hat ausschließlich auf Wahleinsprüche der Bürger reagiert, 1.713 an der Zahl. 90 Prozent dieser Einsprüche kamen aus Berlin. Bei Bundestagswahlen wurden bisher immer 200 bis 300 Einsprüche erhoben. Auch die Wahlprotokolle der einzelnen Wahllokale wurden vom Ausschuss nicht geprüft. Dafür fehlte die Zeit, so die Ampelvertreter, deren Prozessbevollmächtigter der Rechtsanwalt Prof. Heiko Sauer ist. Man habe nur zwei wissenschaftliche Mitarbeiter im Ausschuss gehabt und diese hätten die 40.000 Dokumente niemals zeitgerecht durcharbeiten können, so das Argument.

Das ist peinlich, höchst peinlich. Tichys Einblick konnte dieselben Dokumente mittels einer Gruppe von einem Dutzend Jungjournalisten und Studenten in einer Woche digitalisieren und das Verfassungsgericht konnte die Dokumente durch einen (!) wissenschaftlichen Mitarbeiter innerhalb weniger Wochen prüfen lassen. Der Bundestag hat übrigens 4.500 Beschäftigte, davon 1.700 wissenschaftliche Mitarbeiter. Schlauerweise hätten sie auch auf die elektronischen Dateien zurückgreifen können, die TE zur Verfügung gestellt hat. Dann hätten sie nicht einmal ihre weichen Sessel verlassen müssen. Aber so verfestigt sich der Verdacht: Wer nicht prüft, findet auch nichts.

Korrekte Wahlen sind nicht mehr wichtig

Vor allem wurde in der Verhandlung eines klar: Für die Ampel hat eine Wahlprüfungsbeschwerde nur dann Erfolg, wenn in ihr „bewiesen“ werden kann, dass ein mandatsrelevanter Fehler vorlag. Ein noch so massives Versagen in der Organisation einer Wahl sei – angeblich – nicht ausschlaggebend. Folgt das Gericht dieser Idee, so gibt es in Deutschland eigentlich keine Möglichkeit mehr, gegen eine Wahl erfolgreich Einspruch einzulegen. Denn wie soll durch den Normalbürger „bewiesen“ werden, dass es auch jedenfalls „mandatsrelevante“ Fehler gab? Dies können nur staatliche Gerichte klären, die tätig werden müssen, sofern hinlängliche Indizien für möglicherweise gravierende Wahlfehler bestehen; und so sieht es § 26 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ja auch vor. Zumal in einem Umfeld wie dem der Berlinwahl, wo der zuständige Innensenator Andreas Geisel und seine Mitarbeiter aktiv versuchten, das Versagen der Bezirke und des Senats in der Organisation zu vertuschen – und nicht passende Ergebnisse nachträglich mit dem Rotstift korrigiert haben.

Die Entscheidung, inwieweit die Bundestagswahl wiederholt werden muss, liegt nun beim Bundesverfassungsgericht. Und damit auch die Entscheidung, inwieweit das Wahlsystem Deutschlands verlässlich ist.

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/das-bundesverfassungsgericht-ueberprueft-die-wahl

Marsianer
Beiträge: 3630
Registriert: Sa 3. Okt 2015, 11:42

Re: Aktuelles Weltgeschehen

Beitragvon Marsianer » So 23. Jul 2023, 17:21

Vielleicht auch mal interessant als Beispiel wie Zersetzung in der BRD vor 10 Jahren u.a. funktionierte.
Wirklich verwunderlich ist es also nicht, dass der sächsische Verfassungsschutz den Veranstalter in Dresden in einem Schreiben vor der Band warnte. Feine Sahne Fischfilet hat aus dem Brief einen Partyflyer gemacht und online gestellt:

Bild

https://www.sueddeutsche.de/politik/anti-nazi-band-feine-sahne-fischfilet-wer-unser-logo-traegt-kriegt-auf-die-fresse-1.2331754-2

Marsianer
Beiträge: 3630
Registriert: Sa 3. Okt 2015, 11:42

Re: Aktuelles Weltgeschehen

Beitragvon Marsianer » Fr 18. Aug 2023, 13:11

Das Portal apolut.net wurde von der Landesmedienanstalt Berlin Brandenburg (MABB) gerügt und unter Strafandrohung dazu gezwungen, unter Anderem zwei meiner Beiträge zum Thema „Genmanipulation“ und „Covid-19“ zu löschen. Folgen Sie bitte den Fußnoten, wenn Sie sich Kopien besagter Beiträge auf meiner Homepage ansehen wollen.(1) [Ergänzung Fußnote dd Zitierenden: "(1) https://markus-fiedler.de/2023/08/03/das-designer-virus-und-die-designer-impfstoffe-von-markus-fiedler/
https://markus-fiedler.de/2023/08/03/die-vierte-impfung-von-markus-fiedler/ "]

Dieser Vorgang wurde mir erst vor wenigen Tagen bekannt und ich bin einigermaßen erzürnt. Entsprechend werden die folgenden Zeilen ausfallen.

Die zugehörige Begründung der MABB-Direktorin, Frau Dr. Eva Flecken könnte dabei ebenso gut aus dem Roman „der Prozess“ von Franz Kafka stammen. Die Diskussion naturwissenschaftlicher Ergebnisse wird mit der Behauptung relativiert, dass es dazu auch andere Meinungen geben würde. Und diese Meinungen müssten bei der Wahrheitsprüfung berücksichtigt werden. Sie haben richtig gelesen: Wahrheitsprüfung. Das Wort „Wahrheit“ taucht in dem Schreiben der MABB mehrfach auf.

Mit der Wahrheit ist das so eine Sache. Im Besten Deutschland aller Zeiten hat sich ein Kastensystem etabliert. Es gibt Vertreter einer gehobenen Kaste, die gleicher als andere und im Besitz der absoluten Wahrheit sind. Und die arbeiten leider nicht bei apolut. Da können Sie als Paria auch evidente Beweise vorlegen, die helfen nichts. Was die richtige Wahrheitsprüfung und die richtigen Quellen sind, bestimmt die MABB. Basta!

[...]

Ich empfehle daher allen intellektuellen Flacherdlern, die hier im Land Ihre Meinung als die einzig zulässige durchdrücken wollen, noch einmal die ausführliche Lektüre einschlägiger Verfassungsgerichtsurteile. Besonders das erste Rundfunkurteil zur „Deutschland-Fernsehen GmbH“ sollte hier weiterhelfen.

„Der Unterschied zwischen Presse und Rundfunk besteht aber darin, daß innerhalb des deutschen Pressewesens eine relativ große Zahl von selbständigen und nach ihrer Tendenz, politischen Färbung oder weltanschaulichen Grundhaltung miteinander konkurrierenden Presseerzeugnissen existiert, während im Bereich des Rundfunks sowohl aus technischen Gründen als auch mit Rücksicht auf den außergewöhnlich großen finanziellen Aufwand für die Veranstaltung von Rundfunkdarbietungen die Zahl der Träger solcher Veranstaltungen verhältnismäßig klein bleiben muß. Diese Sondersituation im Bereich des Rundfunkwesens erfordert besondere Vorkehrungen zur Verwirklichung und Aufrechterhaltung der in Art. 5 GG gewährleisteten Freiheit des Rundfunks.“[SIC!] (2)

Im Gegensatz zur überwiegend selbstständigen und heterogenen Presselandschaft sollte der öffentliche Rundfunk aufgrund seiner Monopolstellung reguliert werden, weil die Gefahr bestand, dass dieses machtvolle Instrument der Meinungsbildung von einer einzelnen Gruppe beherrscht würde. Das Verfassungsgericht wollte diese Konzentration der Meinungsmacht unter allen Umständen vermeiden und verordnete Maßnahmen zur Sicherstellung der Meinungsvielfalt im Rundfunk.

Die Landesmedienanstalt MABB stellt mit ihrem Gebaren dieses Verfassungsgerichtsurteil auf den Kopf und reguliert nicht den ÖRR, sondern private Medien. Sie schränkt also sehenden Auges die Meinungsvielfalt ein und das mit dem Argument, dass es sich bei den Veröffentlichungen von apolut in Teilen um Tatsachenbehauptungen handele, die nach Ansicht der MABB nicht ausreichend geprüft wurden.(3) Woher will die MABB wissen, wie ausführlich ich meine Quellen prüfe? Ich erwähne im Fußnotenapparat nur relevante Quellen, nicht aber alle gesichteten Quellen. Werde ich beim Texteschreiben etwa überwacht, oder wie will die MABB diese Behauptung beweisen?

[...]

Die Texte von Nachrichtenagenturen wie Reuters, dpa und co. müssen ausweislich der Seite 5 des Schreibens der MABB selbstverständlich nicht auf Wahrheitsgehalt geprüft werden.(6) Das seien „privilegierte Quellen“.

Bei apolut werden aber genau diese Meldungen von Nachrichtenagenturen regelmäßig aufs Korn genommen und einer genauesten Prüfung unterzogen. Und apolut wird nun deswegen gerügt, weil dort aufgrund kritischer Prüfungen regelmäßig andere Meinungen und Tatsachen publiziert werden, als bei den Nachrichtenagenturen…

[...]

All das geschieht zu einer Zeit, in der es zu einem wöchentlichen Sportvergnügen geworden ist, eklatante Verfehlungen der öffentlich rechtlichen Medien auf YouTube zu dokumentieren, die ungeniert in hoher Frequenz gegen das Neutralitätsgebot und zahlreiche andere Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags verstoßen und das auch noch abstreiten, wenn sie ertappt werden.(8)

Nur ein kleiner Teil davon konnte auf den Seiten der ständigen Publikumskonferenz dokumentiert werden.(9) Wegen Arbeitsüberlastung! Und trotzdem finden sich dort hunderte Verstöße des ÖRR nebst Rundfunk-Beschwerdeschreiben an die öffentlich rechtlichen Sender.

Die Antwortschreiben sind dabei an Arroganz nicht zu überbieten: Man streitet alles ab, oder ist wahlweise nicht zuständig. Im Ergebnis können die Sender weitermachen wie bisher. Wir lernen aus den abertausenden Dokumenten der ständigen Publikumskonferenz: Das vom Verfassungsgericht vorgeschriebene Werkzeug zur Sicherung der Meinungsvielfalt im ÖRR ist dysfunktional und bis ins Mark korrumpiert.

Jetzt wurden meine Beiträge nicht etwa gerügt, weil sie wegen angeblicher Falschbehauptungen zivilrechtlich oder strafrechtlich beanstandet würden. Dazu besteht keinerlei Anlass. Nein, die veröffentlichten Artikel widersprechen offenbar lediglich dem Weltbild von Frau Flecken und einigen Veröffentlichungen von Leitmedien, deren Meinung sich von der Regierungsmeinung nur noch im homöopathischen Bereich unterscheiden lässt.

[...]

Nach Aussagen des investigativen Journalisten Patrik Baab gibt es im universitären Mittelbau schon seit Jahren einen Kehraus von andersdenkenden Akademikern. Jeder, der im ÖRR nicht auf Linie ist, fliegt raus, bzw. bekommt keine Folgeaufträge mehr. Ich weiß auch nicht, warum mir gerade jetzt das Wort „Gleichschaltung“ in den Sinn kommt.

Gewöhnen Sie sich besser daran, dass wir in einer Bananenrepublik leben. Der Rechtsstaat war einmal.

Diese totalitären Repressionen werden sich mit Sicherheit wiederholen und weiter verstärken. Ein EU-Gesetz zur weiteren Zensur der freien Medien ist schon in der Pipeline. Es ist absehbar, wann die letzten, die das Grundgesetz hoch halten, abgeführt werden und ohne Anklage wie Michael Ballweg im Hochsicherheitsgefängnis versauern.

https://apolut.net/die-landesmedienanstalt-berlin-brandenburg-1984-und-apolut-von-markus-fiedler

Marsianer
Beiträge: 3630
Registriert: Sa 3. Okt 2015, 11:42

Re: Aktuelles Weltgeschehen

Beitragvon Marsianer » Fr 20. Okt 2023, 08:55

Die Brutalität, mit der die Politik und selbsternannte Verteidiger der “Wahrheit” ihren zensorischen Würgegriff immer enger um die Menschen ziehen, hat nun zu einem leidenschaftlichen Appell einiger führender Intellektueller aller politischer Richtungen für die Meinungsfreiheit geführt. In der sogenannten „Westminster-Erklärung“ stellen sie fest: „Weltweit arbeiten staatliche Akteure, Social-Media-Unternehmen, Universitäten und Nichtregierungsorganisationen verstärkt daran, ihre Bürger zu überwachen und ihnen ihre Stimme zu nehmen.“

Zensur im Namen des „Schutzes der Demokratie“ stelle das System der Repräsentation, das ein System von unten nach oben sein sollte, auf den Kopf und verwandele es in ein System der ideologischen Kontrolle von oben nach unten. Diese Zensur sei letztlich kontraproduktiv, weil sie Misstrauen säe, die Radikalisierung fördere und den demokratischen Prozess entlegitimiere.

In der Geschichte der Menschheit, heißt es in der Erklärung, seien Angriffe auf die Meinungsfreiheit immer ein Vorläufer für Angriffe auf alle anderen Freiheitsrechte gewesen. Regime, die die freie Meinungsäußerung untergraben hätten, hätten immer unweigerlich auch andere zentrale demokratische Strukturen geschwächt und beschädigt. Auf dieselbe Weise würden die Eliten, die heute auf Zensur drängen, auch die Demokratie untergraben. Was sich jedoch geändert habe, seien „das Ausmaß und die technischen Mittel“, mit denen heute die Zensur ausgeübt werden könne. Die Autoren äußern sich „auf das tiefste besorgt über die Versuche, freie Meinungsäußerungen als ‘Fehlinformation’, ‘Desinformation’ und andere schlecht definierte Begriffe abzuwerten“.

Die Verfasser verweisen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948, die einst als Reaktion auf die Gräueltaten während des Zweiten Weltkriegs verfasst wurde. In Artikel 19 steht dort: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert zu äußern sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ Zwar möge es notwendig sein, dass Regierungen einige Aspekte der sozialen Medien regulieren, wie etwa durch Altersbeschränkungen. Diese Regelungen sollten jedoch „niemals das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung verletzen“.

Regierungen, internationale Organisationen und Technologieunternehmen werden zu Einhaltung dieses Artikels aufgefordert. An die „breite Öffentlichkeit“ geht der Appell, sich den Autoren „im Kampf für die Wahrung der demokratischen Rechte des Volkes anzuschließen“. Änderungen in der Gesetzgebung würden nicht ausreichen. Es müsse auch „von Grund auf eine Atmosphäre der freien Meinungsäußerung“ geschaffen werden, „indem wir das Klima der Intoleranz ablehnen, das zur Selbstzensur ermutigt und vielen unnötige persönliche Probleme bereitet. Anstelle von Angst und Dogmatismus müssen wir Nachfragen und Debatten zulassen“, so das Fazit der Erklärung, die in der Tat auf über 100, teil hochkarätige Unterzeichner verweisen kann.

Darunter befinden sich der bekannte US-Regisseur Oliver Stone, Ex-Monty-Python-Mitglied John Cleese, „Wikileaks“-Gründer Julian Assange, Edward Snowden, die Journalisten Bari Weiss, Glenn Greenwald, Michael Shellenberger und Matt Taibbi, der Psychologe Jordan Peterson, der Historiker Niall Ferguson und dessen Ehefrau, die Menschenrechtsaktivistin Ayaan Hirsi Ali und der frühere griechische Finanzminister Yanis Varoufakis. Aus Deutschland sind unter anderem die Politikprofessorin Ulrike Guerot und der Filmemacher Dietrich Brüggemann vertreten.

https://ansage.org/westminster-erklaerung-die-pressefreiheit-ist-weltweit-maximal-bedroht

Marsianer
Beiträge: 3630
Registriert: Sa 3. Okt 2015, 11:42

Re: Aktuelles Weltgeschehen

Beitragvon Marsianer » Fr 27. Okt 2023, 16:12

Nancy Faeser will aus dem Verfassungsschutz eine pädagogische Behörde machen. Informationen dürfen bald weitergegeben werden, wenn dies hilft, eine Person zu „deradikalisieren“. Eine äußerst dehnbare Formulierung, die Bespitzelungen, Denunziationen und Zersetzungsmaßnahmen ermöglicht.

https://www.tichyseinblick.de/meinungen/verfassungsschutz-faeser


Zurück zu „Alles und Nichts - Miteinander reden in einer fanatisierten Welt“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: claudebot [Bot] und 0 Gäste