Wiederbelebung freier Städte?

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Marsianer
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Wiederbelebung freier Städte?

Beitragvon Marsianer » So 31. Mär 2024, 12:52

Neu ist das Konzept ja nicht, aber so ein bischen sieht es nach einem neuen Trend dazu aus? An sich wird das auch höchste Zeit zur sozialgesellschaftlichen Weiterentwicklung, denke ich. Würde ich sehr begrüßen, wenn soetwas teils auch gelingen würde und zwar nicht nur in der Form von Städten und von mir bevorzugt eher ideell gegründet als wirtschaftsunternehmerisch, wo sich wohl etliche mögliche Abgründe auftun.
Eine Freie Privatstadt zeichnet sich dadurch aus, dass sie von einem gewinnorientierten Unternehmen, dem Stadtbetreiber, veranstaltet wird, der als „Staatsdienstleister“ fungiert. Dieser kann sich auch teilweise oder vollständig im Eigentum der Bürger befinden. In dieser Eigenschaft garantiert der Betreiber seinen Bürgern den Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum. Die vom Betreiber erbrachten Dienstleistungen umfassen die innere und äußere Sicherheit, einen vordefinierten Rechts- und Regulierungsrahmen sowie ein unabhängiges Streitschlichtungssystem. Interessierte Einzelpersonen und Unternehmen schließen mit ihm einen „Bürgervertrag“ ab und zahlen anstelle von Steuern eine feste Jahresgebühr für diese Dienstleistungen. Innerhalb dieses Rahmens kann sich eine „spontane Ordnung“ entwickeln, die sich aus den freiwilligen Aktivitäten und Entscheidungen der Bürger ergibt. Der Betreiber kann den Bürgervertrag später nicht ohne die Zustimmung des betroffenen Bürgers einseitig ändern. Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Betreiber werden vor externen Schiedsgerichten verhandelt, wie es im internationalen Handelsrecht bereits üblich ist. Ignoriert der Betreiber die Schiedssprüche oder missbraucht er seine Macht, wandern seine Kunden ab, und ihm droht die Insolvenz.

Da derzeit alle Landflächen von Regierungen kontrolliert werden, ist es für die Gründung einer Freien Privatstadt erforderlich, dass der Betreiber eine vertragliche Vereinbarung mit einem bestehenden Staat abschließt. In dieser Vereinbarung räumt der „Gastgeberstaat“ dem Betreiber das Recht ein, die Freie Privatstadt auf einem bestimmten Gebiet zu bestimmten Bedingungen zu errichten, die eine rechtliche Autonomie in verschiedenen Bereichen umfasst.

Staaten können dazu bereit sein, einen Teil ihrer Macht abzugeben, wenn sie sich im Gegenzug Vorteile versprechen. Dazu gehört etwa die Schaffung von Arbeitsplätzen, ausländische Investitionen und eine Beteiligung an den vom Betreiber erwirtschafteten Gewinnen. Die Existenz einer großen Anzahl von Sonderwirtschaftszonen weltweit beweist die grundsätzliche Bereitschaft der Staaten, diesen Weg zu gehen.

https://titusgebel.de/freie-privatstaedte
Titus Gebel hat geschrieben:Die Veränderungssperre zugunsten von Freiheit und Selbstbestimmung in einer Freien Privatstadt ist daher der Bürgervertrag. So können sich zwar die Bewohner auf eine Interessenvertretung einigen und etwa einen Gemeinderat etablieren. Aber auch wenn 99 Prozent der Bewohner dort mitmachen und sich freiwillig den Mehrheitsentscheidungen unterwerfen, hat dieses Gremium kein Recht, den übrigen 1 Prozent, die damit nichts zu tun haben wollen, seine Ideen aufzuzwingen. Das ist genau der Punkt, an dem staatliche Systeme regelmäßig scheitern: die dauerhafte Gewährleistung der individuellen Freiheit.

In einer Freien Privatstadt ist aber von vornherein bekannt, dass es nicht möglich ist, seine eigenen Wertvorstellungen anderen aufzuzwingen. Die Legitimität dieses Systems steht dabei außer Frage. Schließlich hat jeder einzelne Bürger einen Vertrag mit dem Betreiber geschlossen, welcher die herrschende Ordnung und die dazugehörigen Regelungen abschließend beschreibt.

[...]

Dafür ist die Zeit in Europa noch nicht reif, aber wer weiß, wie es in 5 bis 10 Jahren aussehen wird. Erste Projekte in der realen Welt, die zumindest in Richtung Freie Privatstädte gehen, wurden in Honduras, Myanmar und Französisch-Polynesien begonnen. Die dort gewonnenen Erfahrungen können später auch unserem Teil der Welt zugute kommen.

Die Betreibergesellschaft einer Freien Privatstadt muss nicht zwingend einem Privatunternehmer gehören, sondern kann auch im genossenschaftlichen Eigentum aller Vertragsbürger stehen, vergleichbar etwa den Volks- und Raiffeisenbanken. Doch ist das Gewinnerfordernis von zentraler Bedeutung. Viele Menschen halten Gewinnstreben für etwas Unmoralisches und wollen am liebsten nichts damit zu tun haben. Sie verkennen, dass es keinen besseren Anreiz gibt, knappe Mittel optimal einzusetzen und die Ressourcen bestmöglich auszunutzen. Außerdem sorgt es für Transparenz. Der Betreiber der Freien Privatstadt will Geld verdienen, das ist klar. Was aber sind die Motive und Beweggründe der Politiker? Die Behauptung, diese seien nur von der Sorge um das Gemeinwohl getrieben, glauben zu Recht die Wenigsten.

https://www.achgut.com/artikel/freie_privatstaedte_gehen_wir_zurueck_auf_anfang

Überraschung (bislang keine Ahnung, was da dran ist):
Leserkommentar hat geschrieben:Private Städte, ein Lieblingsprojekt der AfD
Die AfD forderte unlängst die Ausrichtung der deutschen Entwicklungs­politik auf die Förderung solcher Modellstädte.
Mit dabei Markus Krall und die freien Sachsen,
Da ist mir eine 15 Minuten Stadt unter staatlicher Führung, 10 mal lieber.

https://tkp.at/2024/02/29/der-private-staat
Der Staat ist tot, es lebe die Private City: Autonome Spezialstädte sind das neue Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Freie Republiken, private Städte: An verschiedenen Orten der Welt sind von Staaten unabhängige Siedlungen in Planung. Die grösste in Saudiarabien. Staaten, die keine sind. Vor allem: ohne Politik. Die Erwartungen sind hoch.

https://www.nzz.ch/feuilleton/private-cities-das-neue-land-der-unbegrenzten-moeglichkeiten-ld.1725059
(Dort bei mir Bezahlschranke)

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