Überlegungen zur Impfausweisfrage

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Marsianer
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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon Marsianer » Mi 6. Okt 2021, 20:07

Auf diese Weise errechnet er für die USA bis Ende August etwa 150.000 bis 200.000 Tote durch die Impfung. Er validiert diese Zahlen durch Vergleiche mit zahlreichen anderen Schätzungen hier, hier, hier und hier von Giradot, die alle ähnliche Zahlen ergeben, wenn man sie auf die Anzahl der Impflinge in den USA extrapoliert.

Aus den zitierten Studien geht hervor, dass die Impfstoffe sich in allen humanen Populationen weltweit als gleich toxisch erwiesen haben. Man muss daher mit 400 bis 800 Toten auf 1 Million Impflinge rechnen, also mit einem Toten auf 1.250 bis 2.500 Geimpfte. Die Sicherheit dieser Schätzung halte ich für hoch. Wir brauchen Kohortenstudien, um die wahre Zahl zu erfahren.

Jedenfalls ist die Toxizität viel höher, als bisher erwartet wurde. Bei klassischen Impfstoffen rechnet man mit einem Toten auf 5 Millionen Impflinge, die SARS-CoV-2 Impfstoffe sind also 2.000- bis 4.000-mal toxischer als klassische Impfstoffe. Ich hatte im Februar erstmals geschätzt, sie seien 100- bis 200-mal toxischer, was auch schon schlimm genug gewesen wäre. Doch die Zahlen, die Kirsch zusammengetragen hat, sind weitaus bedrohlicher. In ihnen stecken zwei Gruppen von Todesarten: Erstens die akute Letalität durch SARS-CoV-2-Impf-SPIKE-induzierte Autoimmunvaskulitis, tödliche Gerinnungsstörungen und anaphylaktischen Schock. Und zweitens auch die etwas später einsetzende Letalität durch Autoimmunreaktionen gegen die eigenen Organe, die zu Herzversagen, Myokardinfarkt, Lungeninfarkt oder Multiorganversagen führen und jüngst von den Pathologen in Reutlingen beschrieben wurden.

[...]

Aus den Zahlen von Kirsch kann man folgern, dass sich für Deutschland mit 53 Millionen voll Geimpften bisher 20.000 bis 40.000 Impftote ergeben könnten.

https://www.achgut.com/artikel/fda_impf ... sehr_ernst
Es ist gut möglich, dass wir alle Zeugen und auch Leidtragende eines der größten medizinischen Irrtümer der Geschichte sind. Wobei es mir schwerfällt, angesichts der Unterlassungen noch von einem Irrtum zu sprechen.

Kein politischer oder ökonomischer Druck könnte die Versäumnisse der medizinischen Institutionen und seines Führungspersonals rechtfertigen. Seit dem Contergan-Skandal konnten sich Patienten allermeist darauf verlassen, dass solche Alarmzeichen zu einem Marktstopp solch potenziell gefährlicher Arzneimittel führte.

Davon gab es Ausnahmen, wie zum Beispiel die viel zu frühe Zulassung des Appetitzüglers Sibutramin unter Mithilfe von Professor Karl Lauterbach. Sehen Sie hier wie sich Herr Lauterbach dabei auf Erinnerungslücken beruft: Erst nach absehbaren und unnötigen Opfern wurde dieses gefährliche Medikament endlich vom Markt genommen. Doch was wir nun im Falle der neuen Corona-Impfstoffe erleben müssen, könnte alle Dimensionen sprengen.

https://www.achgut.com/artikel/bericht_ ... en_laeuten

Marsianer
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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon Marsianer » Do 7. Okt 2021, 09:18

Das fand ich nebenbei in Leserkommentaren:
Vor 5 Tagen schrieb ich hier schon: " Nein, die Grippewelle ist NICHT ausgefallen!
Die gängigen PCR-Tests sind nur einfach nicht in der Lage, zwischen SARS-CoV-2 und Influenza A/B zu unterscheiden." Einen Test, der das kann, gibt es erst seit Mitte Dezember 2020 von Euroimmun, ist vermutlich teurer und wird bzw. wurde deswegen wahrscheinlich auch nicht so häufig eingesetzt.

https://reitschuster.de/post/vergleich- ... cht-werden

Als ich ein wenig im Internet herumstocherte nach etwas, das das untermauern könnte, fand ich dies:
Die US Seuchenschutzbehörde CDC will den notzugelassenen PCR Test durch Multiplex mPCR ersetzen. Angegebenes Ziel: Bessere Unterscheidung von SARS CoV2 zu Influenza.

Die CDC hat am 21. Juli angekündigt, dass die Notzulassung für das bisherige PCR Testverfahren aus dem Jahr 2020 zum 31.12.21 ausläuft.

Vor allem die Begründung lässt aufhorchen: Es ist notwendig besser zwischen SARS-CoV-2 und Influenza-Viren zu unterscheiden um für die Grippesaison besser vorbereitet zu sein. Dazu ist ein Multiplex-Testverfahren mPCR erforderlich, welches gleich in einem Verfahren und nur einer Probe mehrere ARE (Akute Respiratorische Erkrankungen) Viren wie Sars, RSV, Rhinoviren oder Influenza spezifisch mittels mPCR erfassen kann.
Der neue CDC Vorschlag überrascht. Die Influenza ist mit Einzug von SARS-CoV-2 Anfang 2020 urplötzlich nahezu komplett verschwunden. Influenza kam auch in der Wintersaison mit der zweiten Welle in der EU nicht wieder vor.

[...]

Nach einer französischen Studie aus 2017 zeigte sich, dass während einer RSV Viren Epidemie nur 17,4% tatsächlich durch RSV Viren verursacht wurden. Während einer Influenza Epidemie waren nur 2,5% tatsächlich durch Influenza Viren verursacht. In allen anderen Fällen waren überraschender Weise andere Viren anzufinden. Diese Studie zeigt deshalb wie wichtig es ist, differentialdiagnostisch nachzusehen. Dies ist notwendig, da die Virenvielfalt während einer Epidemie sich überraschend vielfältig darstellen kann.

Die Frage stellt sich somit, warum bisher in der Coronakrise von Anfang an ein solcher differentialdiagnostischer Abgleich außen vor gelassen wurde? Es wurde auch nicht darüber diskutiert oder informiert.

[...]

Michael Northcott, ein schottischer Ethik Professor aus Edinburgh vermerkt dazu auf Twitter 27.7.:

"Why is the CDC withdrawing the PCR test? Because it is not or never was fit for medical purpose. But it was a brilliant propaganda tool for terrorising populations about a virus with IFR of influenza at 0.27%."

https://www.transparenztest.de/post/us- ... jahresende

Marsianer
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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon Marsianer » Do 7. Okt 2021, 09:50

In Hessen dürfen Einzelhändler in Zukunft schließlich selbst entscheiden, ob sie ungeimpfte Kundinnen und Kunden in ihren Laden lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden. Geklagt hatte eine Händlerin von Grills und Grillzubehör.

Per einstweiliger Anordnung erlaubte es das Gericht der Klägerin, künftig nur noch Menschen in ihr Geschäft zu lassen, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind. Allen anderen Kunden darf der Zutritt verwehrt werden. Dafür entfallen im Laden die Maskenpflicht und alle Abstandsregeln sowie die Kapazitätsbeschränkung.

[...]
Laut einer Mitteilung des Gerichts sei sie der Auffassung gewesen, dass "es ihr im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit möglich sein müsse, das 2G-Model umzusetzen". Das Gericht äußerte daraufhin "erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Ausschluss von Verkaufsstätten von der sogenannten 2G-Regelung" und kippte die Regel.

https://www.otz.de/leben/vermischtes/al ... 97921.html

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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon Goldmädchen » Do 7. Okt 2021, 11:10

Die ist ja witzig. Sehr viele sind aber nicht so blind wie sie. So hoffe ich oder denke ich, dass sie eine von wenigen ist, die so blind sind, die diesen Intelligenztest der gemacht wird mit uns nicht bestehen.

Marsianer
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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon Marsianer » Di 12. Okt 2021, 08:18

Wer nicht geimpft ist, darf in Lettland künftig keinen Supermarkt mehr betreten. Nur Geschäfte des täglichen Bedarfs dürfen am Wochenende öffnen.

[...]

Nur 48 Prozent der Letten sind vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Das ist eine der niedrigsten Impfquoten in Europa, nur in Bulgarien, Rumänien und Kroatien ist die Impfquote noch niedriger.

https://www.epochtimes.de/politik/ausla ... 22530.html

Marsianer
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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon Marsianer » Mi 13. Okt 2021, 08:51

Ein amerikanischer Bundesrichter hat am Dienstag (12. 10.) ein Urteil gegen die Impfpflicht gegen das Coronavirus für Angestellte im Gesundheitswesen gesprochen. Der Richter entschied, dass der Bundesstaat New York Beschäftigten im Gesundheitswesen keine Impfpflicht auferlegen kann, ohne Anträge auf religiöse Befreiung zu berücksichtigen. Das Urteil ist ein Testfall für die Gegner der Impfpflicht, die sich auf den Kampf gegen die Pläne der Regierung von Präsident Joe Biden vorbereiten, die Impfpflicht auf mehrere Millionen ungeimpfte Amerikaner auszuweiten.

https://www.nzz.ch/international/corona ... ld.1534367

Goldmädchen
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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon Goldmädchen » Mi 13. Okt 2021, 10:45

Marsianer hat geschrieben:
Auf diese Weise errechnet er für die USA bis Ende August etwa 150.000 bis 200.000 Tote durch die Impfung. Er validiert diese Zahlen durch Vergleiche mit zahlreichen anderen Schätzungen hier, hier, hier und hier von Giradot, die alle ähnliche Zahlen ergeben, wenn man sie auf die Anzahl der Impflinge in den USA extrapoliert.

(..)

Davon gab es Ausnahmen, wie zum Beispiel die viel zu frühe Zulassung des Appetitzüglers Sibutramin unter Mithilfe von Professor Karl Lauterbach. Sehen Sie hier wie sich Herr Lauterbach dabei auf Erinnerungslücken beruft: Erst nach absehbaren und unnötigen Opfern wurde dieses gefährliche Medikament endlich vom Markt genommen. Doch was wir nun im Falle der neuen Corona-Impfstoffe erleben müssen, könnte alle Dimensionen sprengen.

https://www.achgut.com/artikel/bericht_ ... en_laeuten



Guter Artikel. Die anderen sind auch hilfreich. Danke.

rjupa
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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon rjupa » Fr 15. Okt 2021, 08:42

Baden-Württemberg zieht mit dem 2G-Optionsmodell nach.

Aus oben beschriebenen Gründen, lockern wir mit der neuen Corona-Verordnung weiter die Beschränkungen für geimpfte und genesene Personen mit dem sogenannten 2G-Optionsmodell. Veranstalter, Dienstleister oder Händler können sich dann dafür entscheiden, den Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen zu gestatten. Dies müssen sie, etwa durch einen Aushang, für alle Teilnehmenden sowie Kundinnen und Kunden deutlich machen. In der Basisstufe entfällt dann die Maskenpflicht für die Teilnehmenden sowie Kundinnen und Kunden.
Quelle

Marsianer
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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon Marsianer » Fr 15. Okt 2021, 12:27

Wie die „Bild“-Zeitung auf Anfrage bei der hessischen Staatskanzlei erfuhr, gelte demnach auch für die Supermärkte in dem Bundesland die 2G-Optionswahl.

Das Fazit der Zeitung: „Auch Supermärkte dürfen nun Ungeimpfte aussperren und nur noch Geimpfte und Genesene Lebensmittel einkaufen lassen.“ Im Extremfall müssten dann Ungeimpfte schauen, wie sie an Lebensmittel kämen oder sie müssten Freunde oder Verwandte zum Einkaufen schicken. Alternativ könnten sie sich auch impfen lassen, so das Blatt.

Manche Läden erhoffen sich dadurch mehr Umsätze, weil sie sich mit 2G von den angeordneten Corona-Maßnahmen befreien können.

Die „Bild“ schreibt dazu: Die Landesregierung wisse offenbar selbst, wie „dramatisch die Auswirkungen eines 2G-Regimes bei Supermärkten wären“. Sie hoffe offenbar, dass die Geschäfte das nicht umsetzen werden.

Hessens Regierungschef Volker Bouffier (CDU) meinte, dass man davon ausgehe, dass diese Option „eher nur tageweise“ genutzt werde und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs „davon keinen Gebrauch“ machen würden, so der Ministerpräsident, der gleich auch einschränkt: „Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.“

Natürlich kann sich der ungeimpfte Bürger von all diesen Problemen befreien, wie Bouffier erklärt – und zwar „nach wie vor unkompliziert, unbürokratisch und kostenfrei“: Den größten Schutz biete eine Impfung, wirbt der CDU-Spitzenpolitiker.

[...]

In einem aktuellen Rechtsgutachten mit über 100 Seiten geht der bekannte Freiburger Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek auf die Verfassungswidrigkeit der Benachteiligung ungeimpfter Bürger in Deutschland durch die herrschenden 2G- und 3G-Maßnahmen der Bundesregierung ein. In seiner Expertise kommt der Verfassungs- und Völkerrechtler zu dem Ergebnis: „Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig.“

Die Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1), was nicht zu rechtfertigen sei. Der Staat dürfe auch die Menschen nicht zu ihrem eigenen Schutz vor COVID-19 zwingen – und zum Schutz anderer bedürfe es grundsätzlich keines Impfzwangs, „weil die Geimpften ja bereits durch die Impfung geschützt sind“, erklärt der Staatsrechtler in seinem umfangreichen und ausführlichen Rechtsgutachten „Freiheitseinschränkungen für Ungeimpfte – Die Verfassungswidrigkeit des indirekten COVID-19-Impfzwangs“.

https://www.epochtimes.de/politik/deuts ... 24846.html

Marsianer
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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon Marsianer » Do 21. Okt 2021, 11:10

Neues aus dem Wendland:
Der Mann behauptet, von Geimpften gehe eine Gefahr aus, da sie nach der Impfung das sogenannte Spike-Protein ausstießen – etwa über Hautkontakt oder Husten. Es sorge dafür, dass Ungeimpfte krank oder unfruchtbar würden. Dass wissenschaftliche Institutionen wie das Paul-Ehrlich-Institut seiner Behauptung widersprechen, ist ihm egal.

Der Facharzt – ein Mann Mitte 50 – führt eine Praxis in der Innenstadt von Lüchow im Nordosten Niedersachsens. Und er ist nicht der einzige niedergelassene Mediziner mit heiklen Ansichten in dem 9000 Einwohner zählenden Fachwerkort.

[...]

Dass Ärzte die Behandlung geimpfter Patienten ablehnen, ist in der Pandemie eine neue Entwicklung. Bislang waren nur vereinzelte Fälle bekannt, in denen Ärzte auf die 2G-Regel pochen, also nur noch Patienten behandeln, die von Covid-19 genesen oder dagegen geimpft sind.

Die beiden Lüchower Mediziner ließen Anfragen unserer Redaktion unbeantwortet. Gegenüber der „Elbe-Jeetzel-Zeitung“ sagte der Allgemeinarzt, er wolle mit seinem Aushang „zum Nachdenken anregen“ und der geimpften Bevölkerungsmehrheit „zeigen, wie es ist, wenn man ausgeschlossen wird“.

In Lüchow glauben viele, dass die beiden Ärzte mit ihren Thesen auf Resonanz stoßen könnten. Das durch Proteste gegen Atommülltransporte nach Gorleben bekannt gewordene Wendland gilt als Rückzugsort völkischer und rechtsextremistischer Gruppierungen.

Die Niedersächsische Ärztekammer prüft die beiden Fälle.

https://www.otz.de/leben/vermischtes/qu ... 31893.html

Spannend, daß bei diesem Thema das Wendland jetzt als solcher "Rückzugsort" geframed wird, ich kenne es ja eher als Region, in der sich auch wegen dem Widerstand gegen Gorleben eine breitere ökoalternative Szene entwickelt hatte.

https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%A4ue ... Dannenberg
https://de.wikipedia.org/wiki/Republik_Freies_Wendland

Und für diejenigen, die es noch immer nicht mitbekommen haben (und nicht "nur" wissentlich desinformieren): Ehrlich- wie Koch-"Institut" sind Behörden und somit Teil des Staates!
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen ist das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Der neue Behördenname löste am 23. Juli 2009 die alte Bezeichnung Bundesamt für Sera und Impfstoffe ab. Es ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

https://de.wikipedia.org/wiki/Paul-Ehrlich-Institut
In seiner Eigenschaft als Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten wurde das RKI als selbständige Bundesoberbehörde[5] im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit errichtet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Koch-Institut

Goldmädchen
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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon Goldmädchen » Sa 23. Okt 2021, 09:29

Super, sehr wunderbare Menschen die beiden Mediziner. So etwas sollte es öfter geben. Ja, Robert K. und Paul E. Inst. da muss man nichts drauf geben, was sie behaupten.

Marsianer
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Re: Überlegungen zur Impfausweisfrage

Beitragvon Marsianer » Sa 23. Okt 2021, 10:24

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurde in den letzten Monaten durch den Gesetzgeber immer wieder verändert, um die staatliche Reaktion auf SARS-CoV-2 gesetzlich zu verankern und das exekutive Handeln zu legitimieren. Unter den Änderungen, die besonders interessant sind, findet sich der § 21 IfSG „Impfstoffe“. Dieser lautet: “Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung

„…dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können“. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.”

Was bedeutet das aus medizinischer (nicht juristischer) Sicht? Zunächst ist es wichtig, sich klarzumachen, dass laut § 20 (6) IfSG Gesundheitsministerium ermächtigt wird,

„durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.”

[...]

Es gibt übrigens auch Überlegungen, wonach die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna auf Ungeimpfte übertragen werden könnten („shedding”).

https://www.achgut.com/artikel/ifsgzwan ... ter_steckt


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