christ hat geschrieben:Entschuldigung angenommen.
Danke
christ hat geschrieben:Entschuldigung angenommen.
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LOST
Bei Verstößen gegen die Impfpflicht will Buschmann Bußgelder verhängen und die Anordnung ähnlich kontrollieren lassen wie die 3G-Pflicht im öffentlichen Nahverkehr oder Parkverbote. „Wenn der Gesetzgeber das so beschließt, würde das auch so umgesetzt werden können. Dann kann es auch schnell gehen mit der Impfpflicht.“
Marsianer hat geschrieben:Das würde dann darauf hinauslaufen, daß bei stattfindenden Kontrollen jeder bestraft würde, der wo auch immer keinen ggf auch elektronischen "Impfausweis" mit sich führen würde?
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LOST
Die Studie aus dem Jahr 2020 trägt den Titel „ZUKUNFT VON WERTVORSTELLUNGEN DER MENSCHEN IN UNSEREM LAND“ und wurde vom Bundesforschungsministerium in Auftrag gegeben.
[...]
Eine Massenüberwachung und staatlich erzwungene Erziehung der Menschen ist mit Demokratie und Freiheit nicht vereinbar. Trotzdem geht es ab Seite 123 um so etwas.
Die Studie fragt dort:
„Was wäre, wenn …
… angesichts einer erfolgreichen Nutzung des Sozialkreditsystems in China auch andere Staaten über die Nutzung eines solches Systems diskutieren?
… auch Deutschland darüber nachdenkt, wie ein digitales Bonuspunktesystem grundsätzlich mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sein könnte, und letztlich ein solches System einführt?
… das Punktesystem in der Folge eine weitreichende Steuerungs- und Orientierungsfunktion in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft entwickelt?
… Menschen in Deutschland daraufhin wichtige Lebensentscheidungen lieber auf Basis einer algorithmischen Empfehlung treffen, als auf die eigene Einschätzung oder den Rat ihrer Freundinnen und Freunde und Familien zu vertrauen?“
Die Studie schreibt über das „Das digitale Punktesystem“ danach:
„Für bestimmte Verhaltensweisen können im Punktesystem, das vom Staat betrieben wird, Punkte gesammelt werden (z.B. Ehrenamt, die Pflege Angehöriger, Organspenden, Altersvorsorge, Verkehrsverhalten, CO2-Abdruck). Neben der sozialen Anerkennung ergeben sich durch das Punktesammeln auch Vorteile im Alltag (z.B. verkürzte Wartezeiten für bestimmte Studiengänge).
Somit können Staat und politische Institutionen bestimmte Ziele über Anreize zur Verhaltensänderung verwirklichen (z.B. Steuerung des Arbeits- und Bildungsmarkts) und auch zukünftiges Verhalten genauer prognostizieren. Bürgerinnen und Bürger bringen in der Digital Liquid Democracy Themen auf die Agenda und stimmen über kritische Fragen ab. Unternehmen haben die Möglichkeit, an das Punktesystem anzudocken und die Daten nach vorheriger Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger (etwa personalisierte Risikoprämien) zu monetarisieren“
Schöne neue Welt, möchte man da sagen.
Die Studie beschreibt dann ein Szenario, in dem 2030 in Deutschland ein solche Punktesystem eingeführt wird und listet am Ende des Abschnitts unter der Überschrift „Signale (in der Gegenwart) für ein mögliches Eintreten des Szenarios“ Umfragen auf, denen zufolge etwa 20 Prozent der Deutschen die Einführung eines solchen Systems begrüßen würden. Außerdem schreibt man dort, dass es so etwas teilweise schon gibt und verweist als Beispiel auf die Schufa – frei nach dem Motto „so schlimm ist das gar nicht!“
[...]
Das Bundesinnenministerium hat zum Beispiel die Charta Smart City veröffentlicht. In einem der Dokumente dazu, das den Titel „Smart City Charta – Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten“ trägt und schon 2017 verfasst wurde, kann man in der Präambel unter anderem lesen:
„Die Charta unterstützt die Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und die Verwirklichung der globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals).“
In dem 108 Seiten starken Papier kann man auf Seite 43 unter der Überschrift „Visionen eines hypervernetzten Planeten“ als Punkt 6 lesen:
„Post-voting society
Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen.“
Die reden offen von der Abschaffung von Wahlen, weil wir nach deren Plänen digital so durchgreifend erfasst und kontrolliert sein sollen, dass man aus den Daten ableiten kann, was die Mehrheit will. Daher braucht es keine Wahlen mehr, man kann die Entscheidungen auch ohne Wahlen treffen.“
Und wer würde dann die Daten auswerten und die Entscheidungen treffen, die die Mehrheit angeblich möchte? Richtig: Datenkraken wie Microsoft mit ID2020 oder Google oder Facebook. Die Frage ist nicht, ob es so passieren soll, die Frage ist nur noch, wer das Rennen macht und uns dann in Zukunft erzählt, was wir angeblich wollen. Die Internetkonzerne streben nach der ultimativen Macht und im deutschen Innenministerium sitzen willfährige Beamte, die dazu in vorauseilendem Gehorsam bereits Konzepte verfassen.
Das Verbot der Beschneidung war vom Tisch – allen schwerwiegenden medizinischen Bedenken zum Trotz. Die Religionsgemeinschaften hatten sich durchgesetzt – und die körperliche Unversehrtheit von Kindern hatte das Nachsehen. Seither herrscht für Muslime und Juden in Deutschland wieder Rechtssicherheit: Die Beschneidung von Kindern aus religiösen Motiven ist Rechtens, und seither wurden alle Proteste gegen diese Regelung – selbst Verfassungsbeschwerden von der Beschneidung persönlich Betroffener, die in dem Eingriff keine dem Kindeswohl dienende Maßnahme, sondern eine traumatisierende Körperverletzung sahen – abgewiesen.
In einem Satz zusammengefasst, bedeutete die damals vom Gesetzgeber vorgenommene Güterabwägung zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrheit und dem Grundrecht auf Religionsfreiheit zugunsten letzterer für die Allgemeinheit dies: Aus religiösen oder rituellen Gründen dürfen Eltern das körperliche Wohlergehen ihrer Kinder vernachlässigen. Neben dem Recht auf Beschneidung existieren für die beiden genannten Religionsgruppen auch sonstige Ausnahmen beim Tierschutz – beispielsweise beim umstrittenen Schächten.
Der Verweis auf diese rechtlichen Ausnahmen darf nicht als Religionskritik missverstanden werden. Sondern hier soll vor allem der Blick dafür geschärft werden, dass Gerichte im Sinne der Gleichbehandlung und des staatlichen Neutralitätsgebotes weitreichende, religiös begründete Ausnahmen bei allen Glaubensgemeinschaften berücksichtigen müssen – nicht nur bei bestimmten Religionen. Der besondere Vorrang, den der Staat der Religionsfreiheit von Juden und Muslimen zulasten anderer elementarer Rechtsgüter wie Kindeswohl oder Tierschutz eingeräumt hat, muss auch in der Handhabung ähnlich gelagerter rechtlicher Interessenkonflikte anderer Religionen Anwendung finden.
Dies betrifft unweigerlich auch das Thema Impfung, sobald diese aus Glaubensgründen grundsätzlich abgelehnt wird. Dürfen Erwachsene für sich selbst und ihre Kinder auf eine religiöse Ausnahmeregelung hoffen, wenn das Impfen grundsätzlich gegen ihren Glauben verstößt? Wie steht es in diesem Kontext um die „Masernschutzimpfung“? Und was, wenn – aus gegebenem und aktuellen Anlass – demnächst die Covid-Schutzimpfung verpflichtend werden sollte? Müssten dann entsprechende Ausnahmeregelungen nicht nur für Minderjährige, sondern auch für Erwachsene im Sinne der Gleichbehandlung nicht ebenfalls zugelassen werden, wenn es das jeweilige religiöse Bekenntnis der Betroffenen verlangt, sich unter keinen Umständen impfen zu lassen? Was wiegt dann in diesem Fall schwerer: Das Grundrecht auf freie Religionsausübung – und damit das Seelenheil der Gläubigen -, oder die „Volksgesundheit”?
In diesem Zusammenhang könnte sich die Frage stellen, wie die tatsächliche Zugehörigkeit zu einer entsprechenden Glaubensgemeinschaft, die die Impfung grundsätzlich ablehnt, nachzuweisen ist. Reicht es für die Inanspruchnahme einer solchen Ausnahmeregelung aus, Mitglied einer anerkannten „Körperschaft des öffentlichen Rechts” sein? Wenn ja, käme hier möglicherweise eine Ungleichbehandlung gegenüber Muslimen zum Tragen – denn es gibt zwar Moscheevereine und Moslemverbände in Deutschland, aber keine den Kirchen vergleichbaren Organisationsformen mit Taufregistern und Mitgliedschaft per Steuernummer. Solche Fragen wären leicht zu beantworten, würden wir in einer Gesellschaft leben, die wirkliche Toleranz, Nächstenliebe und Solidarität als ihre Werte begreift und praktiziert. Leider ist dem heute nicht (mehr) so. Das Prinzip der Privatautonomie und körperlichen Selbstbestimmung wurde, gerade in der Corona-Krise, leider schon zu oft staatlich missachtet.
Andererseits ist einer der wesentlichen Grundpfeiler friedlicher Religionen – auch des Christentums – nicht von ungefähr der freie Wille, der den Menschen geschenkt wurde. Ein Glaubensbekenntnis ist im genuinen Sinne immer eine Willenserklärung. Und genau an diesem Punkt setzt die „Sanus Religio”-Glaubensgemeinschaft an; nur dass es ihr nicht darum geht, religiöse Traditionen über die Unversehrtheit des menschlichen Körpers und damit der Gesundheit zu setzen – sondern um genau das Gegenteil: Für sie hat das Recht auf Ganzheit, Unversehrtheit und Unantastbarkeit der körperlichen Integrität den höchsten Vorrang.
Gewiss, gewiss, friedlich protestieren dürften die Sogenannten schon. Doch Steinmeier sorgt sich, „dass radikale, vor allem rechtsextreme Kräfte (…) unseren demokratischen Rechtsstaat angreifen, dass die die Proteste für ihre Zwecke instrumentalisieren und zunehmend andere vor ihren demokratiefeindlichen Karren spannen“. Und er ist sogar „sicher, die Impfpflicht-Debatte wird nicht das letzte Thema sein, mit dem extreme Kräfte versuchen werden, den vergifteten Stachel in unsere Demokratie zu treiben“.
Hm. Ein vergifteter Stachel? Ist das nicht zumindest nah am Tiervergleich, der doch zurecht als diffamierend und darum inakzeptabel für eine zivilisierte Debatte gilt?
Man muss die Sätze, mit denen der Bundespräsident von der Tagesschau zitiert wird, in einen zeitgeschichtlichen Kontext stellen, um zu begreifen, auf welchem hohen Ross sitzend Steinmeier hier zu den Bürgern spricht.
[...]
Und obwohl es unfair ist, jemandem seine Jugendsünden noch Jahrzehnte danach vorzurechnen: Manch einer hat sie nie abgelegt. Offenbar auch Steinmeier nicht. Er war, das ist bekannt, während des Studiums Redakteur der Zeitschrift „Demokratie und Recht“, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand – kein Wunder, erschien das Quartalsblättchen doch im Pahl-Rugenstein Verlag, und der wurde von der SED finanziert (was man schon damals wissen konnte, wenn man wollte).
Zufall, dass die Sprache, mit der den „Spaziergängern“ mit dem Schlimmsten gedroht wird, was hierzulande zu haben ist – dass sie sich mit „den Rechten“ gemein machten – der Sprache der SED und ihrer westdeutschen Sympathisanten so verdammt ähnelt?
Umso erstaunlicher, dass sich dennoch so viele selbst im Westen nicht davon abhalten lassen, gegen die durch kein Virus zu rechtfertigende autoritäre Maßnahmenpolitik zu demonstrieren. In der DDR haben die Montagsdemonstrationen zum Systemsturz geführt. Heute möchte eine wachsende Minderheit, Ost wie West, nur eines: die alte, demokratische, rechtsstaatlich gefestigte und damit den Bürger vor Maßnahmenwillkür schützende Bundesrepublik zurück haben.
Marsianer hat geschrieben:Zufall, dass die Sprache, mit der den „Spaziergängern“ mit dem Schlimmsten gedroht wird, was hierzulande zu haben ist – dass sie sich mit „den Rechten“ gemein machten – der Sprache der SED und ihrer westdeutschen Sympathisanten so verdammt ähnelt?
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