Fünf Chemieprofessoren wollen beim Pharmaunternehmen BioNTech und dem für die Sicherheitsüberwachung von Arzneimitteln zuständigen Paul-Ehrlich-Institut Informationen einholen zu Bestandteilen, Eigenschaften und zur Qualitätskontrolle des Corona-Impfstoffs Comirnaty. Mehr als ein halbes Jahr lang werden sie mit unzureichenden, widersprüchlichen und mithin falschen Antworten hingehalten. Das alles sei „sehr beunruhigend“, erklärt einer der Beteiligten, Jörg Matysik von der Universität Leipzig, im Interview mit den NachDenkSeiten. Er zweifelt, ob die Behörden ihrem Auftrag, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, nachkommen, weshalb der Fall demnächst vor Gericht landen könnte.
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Farben können sowohl durch Absorption des Lichts als auch durch Streuung des Lichts entstehen. Wenn alle Bestandteile des Impfstoffs kein Licht absorbieren, und das gilt für die deklarierten Komponenten, wird die Farbe nicht von der Absorption bestimmt, sondern von der Streuung. In diesem Fall hängt der Farbeindruck von der Größe der Nanopartikel ab, dem Brechungsindex und dem Winkel zwischen Lichtquelle, Probe und Betrachter.
Bei einer Partikelgröße von 40 bis 180 Nanometern sind wir im sogenannten Rayleigh-Regime. Rayleigh-Streuung kennen wir von der Farbe des Himmels am Tage, die durch Streuung des weißen Sonnenlichts an den kleinen Molekülen der Atmosphäre hervorgerufen wird. Daher erwarten wir, dass, je nach Betrachtungswinkel, Farbtöne von himmelblau bis tiefrot auftreten. Von der Seite betrachtet kann so ein Stoff auch grau erscheinen.
Wenn der Impfstoff hingegen verdirbt, weil die Partikel agglomerieren, dann kommen wir zu einem grauen Ton, wie wir ihn von den Wassertröpfchen von Regenwolken kennen. Nun steht auf dem Beipackzettel von Comirnaty, der Stoff sei grauweiß und solle bei Verfärbung nicht verwendet werden. Demnach hätte nur verdorbener Stoff verwendet werden sollen.
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Es irritierte, dass der Hersteller selbst gegenüber der Berliner Zeitung sagte, dass nicht alle verwendeten Komponenten farblos sind. Ist da also etwas drin, was nicht deklariert ist? Sehr seltsam ist auch, dass die optische Qualitätskontrolle laut PEI nach einer Vorschrift gemacht wird, die nur die Absorption, nicht aber die Streuung simuliert. Leider wollen der Hersteller und das PEI sich hierzu auch auf Nachfrage nicht äußern. Möglicherweise haben sie bisher nicht die eigentlichen physikalischen Hintergründe der Farbeffekte bedacht und irreführende Messungen durchgeführt. Aber wenn es schon bei den einfachsten Kriterien wie der Farbe derartige Probleme gibt, die offenbar nicht angegangen werden, ist das sehr beunruhigend. Wir hatten dem Hersteller und dem PEI sogar unsere Hilfe angeboten, aber darauf reagierte man nicht.
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Es beginnt damit, dass das PEI sich nicht selbst beim Hersteller die Proben nimmt, sondern sich diese zuschicken lässt. Stellen Sie sich vor, Lebensmittelbehörden würden nicht mehr selbst unangekündigt in die Küchen der Restaurants gehen, sondern ließen sich ihre Proben per Pizza-Taxi direkt ins Labor senden. Das PEI schreibt das ganz ungeniert auf seiner Homepage.
Wie schon angemerkt, gehen der Chargenfreigabe laut Aussage des zuständigen PEI-Mitarbeiters vor Gericht nur vier Tests voraus: Farbvergleich zu einem Standard mit dem Auge, pH-Wert-Messung sowie Integrität und Identität der mRNA. Zahlreiche andere Experimente, die man erwarten würde, etwa zur Größe der Nanopartikel, finden demnach gar nicht statt. Sehr beunruhigend sind auch die enormen Toleranzen bei der Qualitätskontrolle …
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Bei den Lipiden unter den Handelsnamen „ALC-0159“ und „ALC-0315“ sind die Toleranzen für die Konzentrationen, zumindest nach dem geleakten Dokument, unverständlich hoch. Offenbar sind diese Verbindungen gar nicht auf Gentoxizität und Kanzerogenität geprüft worden und auch das PEI hat uns dazu bislang keinerlei Informationen gegeben. In einem Dokument der Europäischen Arzneimittelbehörde steht, Gentoxizität sei „nicht zu erwarten“. Das sehen wir als Chemiker anders: Eine Verbindung, die für die Wechselwirkung mit RNA optimiert wurde, ist sehr verdächtig und muss unbedingt genauer untersucht werden.
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Nach Anhörung vor dem Bundesverwaltungsgericht stellte der leitende Richter fest, dass das PEI seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen sei, bei der Ermittlung und Einschätzung von Impfnebenwirkungen alle verfügbaren Daten, nämlich auch die der Krankenkassen, zu berücksichtigen. Das PEI rechtfertigte das mit „Softwareproblemen“. Es würde die Glaubwürdigkeit des PEI fördern, derlei Schwierigkeiten bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten offen zu kommunizieren, statt sich diese in langen Befragungen vor Gericht mühsam abringen zu lassen.
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Mir erging es wie beim Befragen eines Prüflings. Wenn da irgendetwas hohl klingt, bohrt man nach. Wenn man dann keine, falsche oder sich widersprechende Antworten bekommt, hat man keinen Zweifel, dass der Kandidat ein Problem hat. Die offensichtlich falsche Information zur Farbe des Impfstoffs auf dem Beipackzettel haben wir erst zu fünft diskutiert. Auf unser anschließendes Nachfragen erhielten wir von BioNTech und dem PEI keine, falsche und sich widersprechende Antworten. Zum Beispiel hat das PEI auf unsere Frage zur Farbkontrolle auf eine Vorschrift zur Messung des Erweichungspunkts von Zäpfchen verwiesen. In Examensprüfungen erhält man selten Antworten, die so daneben liegen.
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Eine sehr neue wissenschaftliche Publikation des Pathologen Michael Mörz aus Dresden beunruhigt: In den Entzündungsherden wird Spikeprotein, aber nicht die Hülle des Virus gefunden. Daraus folgt, dass dies nicht durch eine natürliche Infektion, sondern durch die Impfung hervorgerufen worden ist. Gewebeschädigungen werden sowohl im Hirn wie im Herz beobachtet. Statistische Studien, etwa von Peter Doshi und von Aseem Malhotra, die ein negatives Risiko-Nutzen-Verhältnis feststellen, sind recht neu.
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Kollege Christof Kuhbandner von der Universität Regensburg hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht die Gelegenheit, die Oberstatistikerin des PEI zu befragen. Die Dame hat vor Gericht zugegeben, dass eine inzwischen sechsstellige Anzahl an Todesfällen nötig ist, um ein „Signal“ auszulösen.